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Unternehmenssteuern: Gibt es eine gerechte Besteuerung?

Im Zusammenhang mit dem laufenden Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform II, an dem sich attac beteiligt, stellen sich viele Fragen: Wie ist der Reichtum in der Gesellschaft verteilt? Kann es so etwas wie eine gerechte Besteuerung geben? Richtet sich der Kampf gegen die steuerliche Entlastung von Kapital auch grundsätzlich gegen die Kapitalverwertungslogik, der die Lohnabhängigen unterworfen sind? Wir drucken hier einige Überlegungen zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen ab.

Dass Dividenden nur teilweise besteuert werden – so wie es die vom Parlament verabschiedete Unternehmenssteuerreform II vorsieht –, dagegen wehrt sich attac unter anderem mit der Beteiligung am laufenden Referendum. In der Tat, mit diesem Gesetz werden die Dividenden nur zu 60% ihres Werts besteuert. Dies ist eine ins Auge springende Ungerechtigkeit gegenüber all jenen Personen, die ihr Einkommen zu 100% versteuern müssen.

Die Doppelbesteuerung, die als Rechtfertigung für dieses Gesetz dient, verschleiert die Sachlage: Es ist ganz klar, dass beim ununterbrochenen Kreislauf von Reichtum und Geld mehrmals besteuert wird. Denn bei jedem Handwechsel muss der Empfänger/die Empfängerin das erhaltene Geld als Einkommen versteuern.

Nebst dem Zahlen von Steuern, gibt es für eine Aktiengesellschaft grundsätzlich drei Möglichkeiten, Geld auszugeben: Die Bezahlung der Lieferanten, die Entlöhnung der Angestellten und die Bezahlung einer Dividende an die Aktionäre. Lieferanten wie Lohnempfänger müssen ihr Einkommen zu 100% versteuern. Es gibt keine vernünftige Begründung, warum nicht auch die Aktionäre dieser Verpflichtung nachkommen sollen!

Der Reichtum wird durch die Arbeit geschaffen

Die offizielle Begründung führt ins Feld, dass die Aktionäre das nötige Kapital zur Verfügung gestellt haben. Haben aber nicht auch die Lieferanten von Rohprodukten oder die Arbeitenden durch ihre geleistete Arbeit genauso viel zum Erfolg der Firma beigetragen? Hier liegt also der Kern des Problems: Die Aktionäre werden einseitig bevorzugt.

In der Marktökonomie, die wir kennen, sind die Aktionäre nicht nur Besitzer der Firma sondern auch der ganzen Produktionskette. Man könnte gerade so gut ein System postulieren, in dem Angestellte EigentümerInnen ihrer geleisteten Arbeit sind, und den GeldgeberInnen eine Entschädigung für das geliehene Geld bezahlen.

Ein solches System ist keine Utopie, es existiert unter bestimmten Umständen z. B. in Form der selbständigen Erwerbsarbeit. Schauen wir uns das Beispiel einer Bäckerin an: Sie produziert das Brot und verkauft es auf eigene Rechnung. Mit einem Teil der Einnahmen wird der Mehllieferant bezahlt, mit einem anderen Teil die Bank, die es ermöglichte, einen Brotbackofen anzuschaffen. Die erwirtschafteten Einnahmen sind die wohlverdienten Früchte der eigenen Arbeit.

Anstössige Gewinne

In einer Firma mit Angestellten ist die Situation grundsätzlich anders. Als Ersatz für ihre Arbeitskraft, ihr berufliches Wissen und ihr handwerkliches Geschick erhalten sie einen Lohn, der es ihnen ermöglicht, über die Runden zu kommen. Dieser Lohn hat aber überhaupt keinen Bezug zum Wert, zu dem die Produkte verkauft werden. Sehr vereinfachend könnte man sagen, dass der Gewinn eines Unternehmens dem Teil der nicht bezahlten Arbeit entspricht. Die Logik unseres Systems lässt diesen Gewinn beinahe ausschliesslich den Aktionären zufliessen.

Aus der Perspektive der ArbeitnehmerInnen erscheinen die grossen Konzerngewinne in Tat und Wahrheit noch immenser als gemeinhin angenommen: 2005 betrugen die Gewinne von Roche, Nestlé, Holcim und Swatch (um nur einige zu nennen) mehr als 30’000 Franken pro ArbeitnehmerIn. Derjenige von Novartis betrug sogar 89’000 Franken. Die entsprechenden Zahlen für Banken und Versicherungen sind noch empörender: So zeichnet die UBS einen Gewinn von 219’000 Franken pro Arbeitnehmer! Dies ist mehr als das Doppelte eines Durchschnittlohnes bei dieser Bank. (1) Die Gewerkschaften sollten bei den Lohnverhandlungen diese Zahlen im Kopf behalten!

Die Verteidiger dieses Systems legitimieren die Existenz von Gewinnen mit dem Argument, dass Investoren für das zur Verfügung gestellte Kapital entschädigt werden müssen. Denn nur wenn Gewinne in Aussicht stehen, investierten diese ihr Geld in Firmen und die Gesellschaft.

Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der Legitimität grosser Vermögen geht es um die strittige Höhe der Entschädigung für Aktionäre. In diesem Zusammenhang gilt es, die Höhe von Zinsen in Frage zu stellen. Unter der Annahme, dass Staatsobligationen einer fairen Verzinsung entsprechen (im Augenblick etwas weniger als 3% plus etwa 2% für das eingegangene Risiko), ergibt sich ein einigermassen fairer Zins von 5%. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass der Zinssatz bei der 2. Säule (Pensionskassen) 2,5% beträgt, also nur die Hälfte.

Wie hoch sind aber die Zinsen, die heute die Aktionäre beziehen? Um dies zu beurteilen, darf man nicht nur die Dividenden im Blickfeld haben, sondern auch die nicht verteilten Gewinne. Eine immer häufiger angewandte Methode ist das Vorkaufsrecht von Aktien für bisherige Aktionäre. So wird der Reichtum unter Wenigen aufgeteilt und der Aktienkurs steigt. Die dritte Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, besteht im Verkauf von Aktien. Diese Kapitalgewinne sind aber in der Schweiz überhaupt nicht steuerpflichtig!

Noch vor zwanzig Jahren, zur Zeit der Liberalisierung der Kapitalmärkte, bewegten sie die Zinssätze im Bereich von einstelligen Prozentpunkten. Heute betragen sie mehr als 15%. Immer mehr Firmen erreichen 20 – 25%. Der Höhepunkt erreichte 2006 die New Yorker Bank Goldmann Sachs mit einem Rekordergebnis von 40%! (2)

Dass die Vergütung für das Kapital viel schneller steigt als für die Löhne, ist aus den Statistiken klar ersichtlich. In der EU ist der Lohnanteil am Bruttosozialprodukt seit 1983 um 7 Punkte gesunken und hat sich 2006 auf 66,2 % stabilisiert (3). Dieses Phänomen hat sogar den Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgeschreckt: In einer Studie, die im April 2007 erschienen ist, ist man über den tiefen Lohnanteil am BSP ernsthaft besorgt und befürchtet, dass dies zu bedenklichen ökonomischen Auswirkungen führen könnte. (4)

Die Steuer-Guillotine

In der Februar-Ausgabe der französischen Monatszeitung Le monde diplomatique wurde ein sehr interessanter Vorschlag publiziert, wie die Allmacht des Finanzsektors aufgebrochen werden könnte. Das Konzept heisst SLAM (Shareholder Limited Authorized Margin), d.h. beschränkte erlaubte Marge für Aktionäre. Diese gezielte Steuer soll die Hochfinanz daran hindern, Unternehmen, ihre Angestellten und ihre Zulieferer unter sinnlosen und ausbeutenden Preisdruck zu setzen, da ihnen der Anreiz des exzessiven Profits fehlt.

Das Prinzip einer solchen Steuer ist ziemlich einfach und würde sich wie eine "Steuerguillotine" auswirken: Man geht von einer "normalen" Rentabilität des Kapitals aus, erhöht durch eine Risikoprämie in der Höhe von z.B. 6 %. Alles was über diese Summe hinausgeht, muss dem Fiskus abgegeben werden. Der Teil der geleisteten Arbeit, der den Arbeitnehmenden nicht oder ungenügend entlöhnt wurde, würde diesen somit durch die Umverteilung mittels Steuern indirekt zurück erstattet werden.

Denn es sind nicht die Steuern, die ungerecht sind, sondern die skrupellose Gewinnmaximierung.

Quellen:

1 Wikipedia: Die grossen Schweizer Unternehmen

2 F. Lordin, Le monde Diplomatique, Februar 2007, französische Ausgabe

3 M. Husson : Le Monde Diplomatique, April 2007

4 IWF, Perspektiven der globalen Ökonomie, April 2007

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Über dieseN Artikel:  

Online am 24. Mai 2007

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