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Swisscom, Drama in einem Akt

1852: Startschuss der Schweizer Telekommunikation 1878: In Folge der „grossen Depression“ und den Konflikten zwischen Manchester-Liberalen, pragmatischen Reformisten und Sozialisten, Wende zur staatlichen Interventionspolitik. Das Monopol des Bundes umfasst auch die Telefonie. 1983-1987: Mit der Inbetriebnahme des Natel B-Netzes und des Natel-C Netzes beginnt die moderne Mobiltelefonie. Die Schweiz wird mit tausenden von Mobilfunkantennen ausgerüstet. Die von ExpertInnen prognostizierten Gesundheitsschäden trägt die Bevölkerung. 1997-1999: Das Parlament genehmigt das neue Fernmeldegesetz (FMG) sowie das Telekommunikationsunternehmensgesetz (TUG). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die totale Marktliberalisierung. Swisscom ist neu eine Aktiengesellschaft, ändert gestützt auf das Obligationenrecht seine Betriebsfunktion und wird wie ein privates Unternehmen verwaltet. Hauptanliegen der neuen Gesellschaft: ihre Rentabilität. Weder die Rolle im Bereich des Service Public, noch die Arbeitsbedingungen der Angestellten werden in dieser Strategie in Erwägung gezogen. Um die Rentabilität zu sichern ist jedes Mittel gut genug: Auslagerung (wie zum Beispiel die Reinigung), Personal, das frühzeitig in die Pension geschickt wird und ‚Restrukturierung’ (10’000 Arbeitsplätze sollen innerhalb von 10 Jahren abgebaut werden). Der Bundesrat genehmigt in der Folge den Börsengang von Swisscom.

2000-2005: (....) Diese Diversifikation auf dem internationalen Wirtschaftsmarkt verleiht dem Unternehmen die angestrebte Attraktivität und treibt die Börsenaktien in die Höhe. Einmal mehr ist die Abdeckung sozialer Bedürfnisse offensichtlich sekundär. Priorität hat einzig und allein die Rentabilität und die Vermehrung des Kapitals.

2006: Swisscom wird innerhalb von 10 Jahren vollständig restrukturiert, nach den Regeln der Leistungsfähigkeit verwaltet - und vielleicht verkauft. Der Bundesrat gibt seine Strategie zur vollständigen Privatisierung der Swisscom bekannt. Unterstützt wird die Vorlage von denjenigen Parteien und Verbänden, welche davon profitieren.

Konsequenzen für alle anderen An die Stelle der staatlichen Monopole treten private Monopole, die nicht im öffentlichen Interessen handeln, sondern einzig und allein Eigeninteressen vertreten: Gewinnmaximierung bei gleichzeitiger Kosteneinsparung. Entlassungen aus Kostengründen, Lohnsenkungen, Abbau des Arbeitsschutzes, flexible Arbeitszeiten. Qualitätsverlust der Dienstleistungen bei gleich bleibenden hohen Preisen. Intransparente Preise und alltäglicher Telefonterror: die Anbieter kämpfen um ihre KundInnen. Demokratieverlust: Marktkräfte entscheiden über Tarife, Dienstleistungsart, Verfügbarkeit, Benutzungsrecht... Fazit: Ein weiterer Schritt in Richtung Abbau des Service Public bzw. Reichtumsumverteilung von unten nach oben.

Vorhang.

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Online am 22. Mai 2006

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