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Gegen die 5. IV-Revision wurde von kleinen Behindertengruppen das Referendum ergriffen, während die grossen Behindertenverbände es nicht für nötig befinden, gegen diesen massiven Angriff auf die Lebenssituation von Behinderten anzukämpfen. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund bleibt passiv.
Die 5. IV-Revision enthält eine Vielzahl von Massnahmen zur Drangsalierung von Behinderten und verschlechtert ihre materielle Lage massiv. Das Ziel ist eine drastische Reduktion von Neurenten. Das Recht auf eine Rente für Menschen, die wegen einer Behinderung nicht (voll) arbeiten können, ist grundsätzlich in Frage gestellt.
Eingliederung vor Rente, heisst das Prinzip - in Tat und Wahrheit geht es um eine Massnahme zur Disziplinierung und Kontrolle. Bleibt eine Person längere Zeit wegen Krankheit vom Arbeitsplatz fern, so greift das "Früherkennungssystem": Eingliederungsmassnahmen mit dem Ziel, dass keine Invalidität und somit kein Rentenanspruch eintritt. Wenn sich die betreffende Person nicht genügend kooperativ (fügsam) zeigt, sind - wie bei der Arbeitslosenversicherung - Sanktionen vorgesehen. Hingegen gilt für die Arbeitgeber weiterhin keine Verpflichtung, Menschen mit einer Behinderung anzustellen - im Gegensatz zu einer Reihe von europäischen Ländern, in denen ab einer bestimmten Betriebsgrösse Arbeitsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden müssen.
Arbeit macht krank - Betriebsschliessungen, Entlassungen und extensive Arbeitshetze belasten immer mehr Menschen. Daher hat die Entwicklung der IV auch etwas zu tun mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation. Das Recht auf eine Rente ist ein Grundrecht, das uns alle angeht - nicht nur die aktuell unmittelbar Betroffenen.
Weitergehende Informationen und Referendumsbögen finden sich auf:
www.ivg-referendum.ch
Unterschreibt das Referendum!
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