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Nein zum Abbau bei der Invalidenversicherung!

Am 17. Juni 2007 wird über die 5. IV-Revision abgestimmt, gegen die erfolgreich das Referendum ergriffen worden ist. Es gilt, einen weiteren Abbau unserer sozialen Rechte zu verhindern.

Bundesrat und Behörden geben zu, dass gegenüber dem Jahr 2003 die neu zugesprochenen IV-Renten bereits um 30% zurückgegangen sind. Gleichwohl verweisen sie auf das Defizit der IV und machen Kampagne für ihre menschenverachtende 5. IV-Revision.

Was hat die Lage der Invalidenversicherung mit den Arbeitsverhältnissen zu tun? Nach offiziellen Zahlen (Bundesamt für Statistik) ist für 4 von 10 Lohnabhängige der Druck bei der Arbeit so stark, dass sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren (Rücken- und Kopfschmerzen oder Schlafstörungen). Diese Entwicklung ist auch die Folge der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen: unregelmässige Arbeitszeiten, Nacht- und Abendarbeit, Stress, unsichere Beschäftigungsverhältnisse und Angst um den Arbeitsplatz.

Mit der 5. IV-Revision werden die Arbeitsbedingungen als mögliche Invaliditätsursache jedoch nicht mehr in Betracht gezogen. Und die Kreise, die für die wachsende Belastung am Arbeitsplatz verantwortlich sind, kommen ungeschoren davon.

Besonders problematisch ist das neue System der "Früherkennung und Begleitung" (FEB). Offiziell soll es zur Reintegration von Menschen dienen, die von Invalidität bedroht sind. Nach einer Krankheitsphase von 4 Wochen kann das System der FEB bereits eingeleitet werden. Das Umfeld der betreffende Person - Versicherung (Taggelder), Arbeitgeber, Vorgesetzte, Familie - sind berechtigt, die Person als "Problemfall" anzuzeigen.

Diese muss alle Informationen über ihren Gesundheitszustand offenlegen, gerade auch solche, die unter das Arztgeheimnis fallen. Ziel ist, einen ablehnenden Bescheid seitens der IV zu rechtfertigen. Der anerkannte Rechtsanspruch auf eine Rente im Fall von Invalidität wird somit verweigert.

Bekanntlich ist der Kündigungsschutz in der Schweiz praktisch inexistent. Dies gilt auch während der Durchführung der so genannten Eingliederungsmassnahmen. Zudem kann die IV-Stelle Sanktionen verhängen, wenn die betreffende Person sich nicht fügsam zeigt.

Schon heute gehen die IV-Stellen von fiktiven Verdienstmöglichkeiten aus und verweigern einen Rentenanspruch, wenn nach ihrer theoretischen Berechnung eine invalide Person einen bestimmten Lohn erzielen könnte. Ob eine solche Stelle in der Realität vorhanden ist, ob ein Arbeitgeber die betreffende Person einstellen würde, wird ausser acht gelassen. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass es solche Stellen und Arbeitgeber nicht gibt.

Wenn die Finanzen der IV saniert werden sollen, muss in erster Linie die Zahl der Menschen sinken, die "durch ihre Arbeit krank werden". Das ist nur möglich, wenn alle das Recht haben, die Bedingungen ihrer Erwerbstätigkeit zu beeinflussen.

Die IV ist ein Recht für alle! Nein stimmen am 17. Juni 2007!

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Online am 21. Mai 2007

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