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Nein zu Schnüffelstaat, Bespitzelung, Abbau von Grundrechten

Wie nötig die Arbeit im Bereich Grundrechte ist, zeigen gerade die jüngsten Fälle von Bespitzelung (fichierte Basler GrossrätInnen, Infiltrierung von attac durch Securitas im Auftrag von Nestlé). attac ruft zum Beitritt zum Verein grundrechte.ch auf - nur gemeinsam können wir uns gegen die Beschneidung unserer Rechte wehren! Catherine Weber von grundrechte.ch wird an der Sommeruni zusammen mit Beatrice Schmid von attac zum Thema "Nestlé-Skandal und Angriff auf die Grundrechte" sprechen.

Der Verein grundrechte.ch wurde Ende September 2006 gegründet – als Nachfolgeorganisation der Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz (ASS), die im Zuge der "Fichenaffäre" geschaffen wurde. Hier eine Kurzinfo zu zwei der vielen Dossiers, die grundrechte.ch engagiert verfolgt.

Appell gegen die BWIS-II-Revision

Das nach der Fichenaffäre 1998 in Kraft gesetzte Staatsschutzgesetz (BWIS) gibt dem polizeilichen Inlandnachrichtendienst, dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), enorm weitgehende Befugnisse, heimlich und ohne jeglichen konkreten Verdacht Informationen über Personen und Organisationen zu sammeln und weiterzugeben. Demgegenüber wurde im BWIS das Einsichtsrecht in diese Staatsschutz-Dossiers faktisch abgeschafft. Der Verein grundrechte.ch lanciert deshalb einen Appell an die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments, auf diese Verschärfung des Staatsschutzgesetzes nicht einzutreten.

Referendum gegen biometrische Ausweise

Ein überparteiliches Komitee hat das Referendum gegen die neuen biometrischen Ausweise mit Fingerabdrücken ergriffen. grundrechte.ch hat sich bereits mit der Vernehmlassungsantwort vom 8. Januar 2007 entschieden gegen die Speicherung biometrischer Daten in einer zentralen Datenbank ausgesprochen und die Wahlfreiheit für normale resp. biometrische Reisedokumente gefordert. Weil im strittigen Bundesbeschluss weder die eine noch die andere Forderung erfüllt wird, unterstützt grundrechte.ch das Referendum und bittet alle Mitglieder, dieses zu unterzeichnen und dafür Werbung zu betreiben. Die EU-Verordnung verlangt weder biometrische Identitätskarten noch eine Speicherung der biometrischen Daten. Sie legt aber fest, dass biometrische Daten nur ausgelesen werden dürfen, wenn eine gesetzliche Pflicht zum Vorzeigen eines Ausweises besteht. Neben der völlig unnötigen zentralen Speicherung biometrischer Daten und der Abschaffung nicht-biometrischer Ausweise sieht die Ausweisverordnung des Bundesrats vor, dass biometrische Daten auch von vielen Polizeistellen im Landesinnern gelesen werden dürfen, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zum Vorweisen eines Ausweises besteht. Eine Ablehnung des Bundesbeschlusses hat keine negativen Auswirkungen auf Schengen, sofern der Bundesrat zügig eine akzeptable Lösung mit Identitätskarten ohne Biochip und ohne Speicherung biometrischer Merkmale in der Ausweisschriftendatenbank vorlegt.

Unterschriftenbögen für den Aufruf gegen BWIS II und für das Referendum gegen biometrische Ausweise sowie vertiefte Information zu Bespitzelung und Grundrechte auf:

http://www.grundrechte.ch

 

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Online am 26. August 2008

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