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Nach der Abstimmung: IV-RentnerInnen weiter unter Druck!

„Nach der Revision ist vor der Revision. Mit der Annahme der Zusatzfinanzierung für die IV ruhen die Erwartungen auf der nächsten Reform des Sozialwerkes.“ So betitelt die NZZ den Kommentar zur Abstimmung des 27. September 2009. Eines ist klar: die IV-BezügerInnen werden weiterhin stark unter Druck stehen.

Artikel und Kommentare zur Situation der Invalidenversicherung (IV) erscheinen täglich in den Medien. Unisono verlangen sie einerseits ein repressiveres Vorgehen gegen IV-RentnerInnen (NZZ vom 29.09.09: „Von den Grünliberalen bis zur SVP wird ein härterer Kurs bei der Invalidenversicherung unterstützt“), andererseits finanzielle Restriktionen gegen die Versicherung (NZZ vom 28.09.09: „Bei den Sozialversicherungen braucht es eine Schuldenbremse“). Auch sind sich alle einig, dass mit der Annahme der befristeten Mehrwertsteuererhöhung die Sanierung der IV nicht erreicht ist. Dafür wurde vorgesehen, einen IV-Fonds zu schaffen, der von der AHV ein Startkapital von 5 Milliarden Franken erhält. Obwohl mit dem JA zur Zusatzfinanzierung implizit auch ein JA zum IV-Fonds gesprochen wurde, untersteht dieses revidierte Bundesgesetz dem Referendum. Die SVP liebäugelt auch schon damit (NZZ vom 30.09.09: „Die SVP will den Milliarden-Transfer in die Invalidenversicherung rückgängig machen“).

Sanierungsplan auf Kosten der Lohnabhängigen

Der Druck auf die IV-RentnerInnen und der Lohnabhängigen wurde schon mit der 5. IV-Revision erhöht. Diese bettet sich in einen grösseren „Sanierungsplan“ ein, der wie folgt aussieht:

(1)Durch die 2008 in Kraft getretene 5. IV-Revision wurde die Anzahl neuer Renten um 40% und der Bestand der laufenden Renten reduziert. Dies ist der Preis, welche Menschen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr arbeiten können, zahlen müssen, um „die Schulden zu stoppen und das Defizit zu stabilisieren“ (Faktenblatt Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV]).

(2)Mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer wird das Defizit der IV beseitigt. Damit wachsen ihre Schulden nicht mehr weiter an und ihre Rechnung kann von jener der AHV getrennt werden. Nur: durch die Mehrwertsteuererhöhung zahlen vorwiegend niedrige und mittlere Einkommen – und nicht zuletzt die IV-RentnerInnen selber – diese Massnahme. Durch eine Besteuerung von zusätzlichen 0.2% der Vermögen über 10 Millionen Franken (total Schweiz: 260 Milliarden Franken) hätte man innerhalb von sieben Jahren und jährlichen Zusatzeinnahmen von 0.5 Milliarden Franken das Defizit beseitigt.

(3)Die 6. IV-Revision soll mit Sparmassnahmen die Ausgaben senken und die IV „nachhaltig sanieren“. Übersetzt bedeutet dies: Die Leistungen der IV sollen weiter gekürzt und RentnerInnen aus der IV gedrängt werden.

Die 6. IV-Revision: Ausbeutung vor Rente

Das Hauptelement des ersten Massnahmenpakets (1) der 6. IV-Revision trägt den Titel: Eingliederungsorientierte Rentenrevision: „Neu sollen grundsätzlich auch schon laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob bei ihren Bezügerinnen und Bezügern ein Potenzial zur Wiedereingliederung vorhanden ist. In Fällen von somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgien und ähnlichen Sachverhalten besteht seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente mehr. Mit einer Gesetzesgrundlage wird sicher gestellt, dass dieser Grundsatz auch bei der Revision von laufenden Renten angewandt werden kann.“ (BSV, 6. IV-Revision: nächster Schritt zur nachhaltigen Sanierung der Invalidenversicherung) Zudem sollen die Bemühungen zur Wiedereingliederung intensiviert werden. Dadurch soll der Bestand der Renten noch einmal um 5% (also um 12’500) reduziert werden.

Zwei grundsätzliche Probleme stellen sich dabei:

(1)Die rückwirkende Rentenstreichung bei der Neuüberprüfung der IV-Gründe kommt einer massiven Prekarisierung dieser Menschen gleich. Denn die Streichung ihrer Rente bedeutet noch lange nicht, dass ihr gesundheitlicher Zustand ihnen zu arbeiten erlaubt. Im Gegenteil, der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für diese Menschen immer schwieriger, besonders in Krisenzeiten.

(2)Die Wiedereingliederungsbemühungen blenden folgendes aus: Die Reorganisation der Produktion in Unternehmen – sowohl in der Industrie, wie auch im Bau- und im Dienstleistungssektor – hat den Platz für Menschen, die unter einer Behinderung leiden, enorm reduziert. Die gezwungene Wiedereingliederung unter solchen Umständen würde entweder ihr Leiden erhöhen oder neue Leiden hervorrufen.

Gemeinsam gegen den Druck auf RentnerInnen und für solidarische Sozialversicherungen

Schon heute ist klar, dass ein Referendum gegen das erste Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung lanciert werden muss, um die sozialen Rechte der Behinderten und der Lohnabhängigen zu verteidigen. Es gilt das Gleiche, was wir zur Arbeitslosenversicherung gesagt haben (vgl. Artikel http://www.suisse.attac.org/Essai-Krise): Nur durch die Zusammenschliessung aller Lohnabhängigen – IV-RentnerInnen, Arbeitslose und Armutsbetroffene – können wir der neoliberalen und neokonservativen Politik entgegenhalten und emanzipatorische Schritte in Richtung angemessene und solidarische Sozialversicherungen machen.

Maurizio Coppola, Co-Generalsekretär von attac Schweiz

(1) Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wird bis Mitte Oktober 2009 im Parlament diskutiert und soll 2012 in Kraft treten. Das zweite Paket soll 2013 in Kraft treten. Wir werden darüber berichten.

 

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Online am 30. September 2009

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