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Letzte Grundsicherung zerschlagen

Vor einiger Zeit hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe eine grundlegende Reform der Sozialhilfe verabschiedet. Sie steht unter dem Motto "Arbeit soll sich lohnen" und zielt in Richtung "Workfare". Wir drucken Auszüge aus einem Beitrag von Kurt Wyss ab, der an der Sommeruni von attac schweiz den Workshop "Krise des Sozialstaats" mitgestalten wird, zusammen mit der Soziologin Carola Togni.

Unter "Workfare" oder auch "Welfare-to-Work" ist eine staatliche Politik zu verstehen, deren Hauptziel es ist, alle diejenigen langzeitarbeitslosen Personen, die als vermittlungsfähig angesehen werden, möglichst rasch und unter Einsetzung von Zwangsmitteln wieder in Arbeit zu bringen. Mit dem Wechsel zu "Workfare" vollzieht die Schweiz einen Schritt, den viele andere Länder vor ihr gegangen sind — die USA, Kanada und Großbritannien in den 90er Jahren, jetzt auch verschiedene Länder Kontinentaleuropas.

Die Anfänge des heute sich global durchsetzenden "Workfare" liegen in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts. Zu den zentralen Katalysatoren zählten die konservative US-Regierung unter Ronald Reagan und die dessen Politik stützenden Veröffentlichungen neokonservativer Denkfabriken. Paradoxerweise waren es dann aber sowohl in den USA als auch in Grossbritannien eher sozialdemokratisch orientierte Regierungen, die die neokonservativen Vorgaben landesweit gesetzlich verankerten. Der US- amerikanische Präsident Bill Clinton vollzog den Wechsel zu "Workfare" 1996, Analoges geschah unter Blair in Großbritannien ein Jahr später. Auch in der Schweiz waren es in der zweiten Hälfte der 90er Jahre primär politisch eher linke Städte wie Basel und Zürich, die zuerst mit "Workfare"-Modellen experimentierten und am stärksten Druck machten für die jetzt beschlossene "Reform" der Sozialhilfe.

Umsetzung in der Schweiz

Mit der schweizerischen Sozialhilfereform werden die bisherigen Sozialhilfeleistungen generell um 7% gekürzt. Wird die Teilnahme an Beschäftigungsmassnahmen verweigert, kann es zu weiteren Kürzungen bis hin zur Einstellung der Leistungen kommen. In einem Evaluationsbericht, der die Grundlage für die schweizerische Sozialhilfereform bildet, wird explizit festgehalten, eine "anreizkompatible Sozialhilfe für Erwerbsfähige" impliziere, "dass die Sozialhilfe für nicht erwerbstätige, aber als erwerbsfähig eingestufte Sozialhilfeempfänger auf ein Niveau reduziert werden sollte, das mittelfristig nicht existenzsichernd ist". Dazu wird es nun auch in der Schweiz kommen — die letzte Basissicherung, die von der Sozialhilfe bisher noch einigermassen garantiert war, wird nun zerschlagen.

Kurt Wyss

 

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Online am 26. August 2008

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