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Drei Säulen in der Krise

Das schweizerische System der Altersvorsorge wird von vielen „Modernisierern“ auf der ganzen Welt bewundert. Für die Lohnabhängigen fällt die Bilanz der 3 Säulen dagegen zwiespältig aus. Der Historiker Matthieu Leimgruber hat recherchiert, wie diese helvetische Dreiheiligkeit entstanden ist. Mit der gegenwärtigen Krise des Kapitalismus wird die Suche nach einer grundsätzlichen Alternative zu diesem Modell ein dringliches Gebot. Von Peter Streckeisen.

Wie die Geschichte eines Landes geschrieben wird, ist entscheidend für das Verständnis der Gegenwart und der Zukunft. Wenn der Eindruck entsteht, es sei in der Vergangenheit nie etwas passiert bzw. die Geschichte habe zwangsläufig dahin führen müssen, wo sie letztendlich hingeführt hat, dann wird es schwierig, sich Veränderungen in der Zukunft vorzustellen. Kann dagegen aufgezeigt werden, dass die Vergangenheit aus Kämpfen um verschiedene Wege bestand, die die Geschichte hätte nehmen können, erscheint auch die Zukunft offener: Ein Blick zurück legt nahe, dass die Zukunft verschiedene Möglichkeiten enthält, für die es sich zu kämpfen lohnt. Das ist in einem Land wie der Schweiz, in dem scheinbar auf der politischen Bühne nie etwas Umwerfendes passiert, besonders wichtig.

Kritische Geschichte der Schweiz

Lange Zeit gab es denn auch kaum eine unabhängige und kritische Geschichtsschreibung über die moderne Schweiz. Eine Pionierrolle leistete Erich Gruner, der die elementare Tatsache ans Licht förderte, dass entgegen den damals in den politischen, wirtschaftlichen und literarischen Eliten zirkulierenden Behauptungen auch in der Schweiz des 19. Jahrhunderts ein Proletariat entstanden war, das Klasseninteressen verspürte und sich politisch und gewerkschaftlich zu organisieren begann. Etwas später zeigten kritische Historiker wie Jakob Tanner oder Hans-Ulrich Jost, wie sehr die Schweiz im Zweiten Weltkrieg mit der deutschen Kriegswirtschaft verbunden war und die „Neutralität“ als diplomatisches Mittel benutzte, um mit beiden Kriegsparteien Geschäfte zu treiben. Feministische Historikerinnen wie Regina Wecker und Brigitte Studer warfen ein Licht darauf, wie die Rechte der Frauen in der „ältesten Demokratie der Welt“ Jahrzehnte lang mit Füssen getreten wurden – natürlich mit dem Argument, man wolle die Frauen „schützen“. In dieser kritischen Tradition steht auch die Dissertation von Matthieu Leimgruber. Er zeigt, dass das Dreisäulensystem keineswegs eingerichtet wurde, um existenzsichernde Renten im Alter zu gewähren, sondern umgekehrt: Es ging damals gerade darum zu verhindern, dass die AHV existenzsichernde Renten an alle zahlt.

Ein privater Sozialstaat

Nicht wenige Linke denken, dass es in der Schweiz gar keinen Sozialstaat gibt. Andere sind der Meinung, ein solcher sei erst durch die Einführung der Arbeitslosenversicherung (1982), der Krankenversicherung (1994) und der Mutterschaftsversicherung (2003) entstanden. Es ist zwar richtig zu kritisieren, wie bescheiden in der Schweiz die sozialen Rechte der Lohnabhängigen geblieben sind, und wie sehr die Sozialpolitik davor zurückschreckt, die Interessen der Grossunternehmer, Bankiers und Investoren zu verletzen. Aber dabei darf nicht übersehen werden, dass der so genannte Sozialstaat – nicht nur in der Schweiz – zu einem Grossteil aus privaten Einrichtungen besteht, die mit Steuergeldern subventioniert und politisch mehr oder weniger reguliert werden. Matthieu Leimgruber zeichnet nicht nur die bereits bekannte Geschichte der AHV nach, er rückt auch die versteckte Entwicklung des Pensionskassensystems ins Licht. Bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts richteten grössere Unternehmen Pensionskassen ein. Bald schon konnten sie diese Aufwendungen von den Steuern abziehen. Zudem erwiesen sich die Vorsorgeeinrichtungen als nützliche Instrumente der Personalpolitik sowie als fruchtbares Terrain, um die Gewerkschaftsführungen als „Sozialpartner“ zu vereinnahmen. Die Idee, sich an der Verwaltung der Altersguthaben im Rahmen eines „Volkskapitalismus“ zu beteiligen, übte eine beträchtliche Anziehungskraft aus. Die Versicherungsgesellschaften (Winterthur, Rentenanstalt, Zürich, Bâloise, etc.) stiegen ins Geschäft ein, indem sie den kleineren und mittleren Unternehmen so genannte Gruppenversicherungen für ihr Personal anboten.

3 Säulen statt Volkspension

Die Forderung nach einer öffentlichen Altersvorsorge zählte zu den wichtigsten Themen des Generalstreiks von 1918; eingeführt wurde die AHV aber erst 1948. Dabei achteten der Bundesrat, die Wirtschaftsverbände und die Versicherungslobby darauf, dass die neue Sozialversicherung nicht in Konkurrenz zu den bestehenden privaten Einrichtungen trat, sondern einen Boden legte, auf dem sowohl die „Sozialpartnerschaft“ als auch die privaten Geschäfte gut gedeihen konnten. Deshalb durfte die AHV auf keinen Fall existenzsichernde Renten auszahlen. Dieses Kalkül geriet in der Wirtschaftsexpansion der 1950/60er Jahre ins Wanken. Unter dem Druck steigender sozialer Bedürfnisse wurden die AHV-Renten erhöht; bis Anfang der 1970er Jahre gab es 8 Revisionen, allesamt mit Leistungssteigerungen. Ende der 1960er Jahre lancierten die PdA und die SP Schweiz je eine Volksinitiative, um die Einführung existenzsichernder Renten zu verlangen: die so genannte Volkspension. Das heutige Dreisäulenmodell wurde damals unter der Führung der Versicherungslobby ausgearbeitet und durch den Bundesrat als Gegenvorschlag zu den Initiativen vorgelegt. Im Dezember 1972 wurde dieses Modell in der Volksabstimmung deutlich angenommen. Die privaten Pensionskassen und Gruppenversicherungen wurden zu den Trägern der obligatorischen Zweiten Säule, und durch Steuerabzüge auf individuelles Alterssparen wurde eine Dritte Säule geschaffen.

Die Rolle der SP

Eine zentrale Rolle in dieser Auseinandersetzung hatte die SP gespielt. Sie war bereits 1943-54 im Bundesrat gewesen, mit den Finanzministern Ernst Nobs und Max Weber. Weber trat im Januar 1954 zurück, nachdem der sozialdemokratische Versuch einer Ausweitung der Bundesfinanzen zur Finanzierung sozialer Programme am bürgerlichen Widerstand gescheitert war. 1959 kehrte die SP mit zwei Vertretern in den Bundesrat zurück; als Zückerchen wirkte die Einführung der Invalidenversicherung (1960). Bis 1973 war nun der Sozialdemokrat Hans-Peter Tschudi für die Sozialversicherungen zuständig. Er führte mehrere AHV-Revisionen mit Leistungsverbesserungen durch. Aber unter seiner Regie wandte sich die Führung der SP Schweiz vom Konzept der Volkspension ab und unterstützte das Dreisäulenmodell in der Volksabstimmung. Die SP hatte sich der Bourgeoisie als nützlicher Junior Partner erwiesen. Auch die Gewerkschaftsführungen zeigten wenig Bereitschaft, das „sozialpartnerschaftliche Pensionskassensystem“ einer umfassenden Sozialversicherung zu opfern.

System in der Krise

Das hoch gelobte 3-Säulen-System befindet sich heute in zweifacher Hinsicht in einer tiefen Krise. Zum einen wird es dem in der Bundesverfassung verankerten Anspruch nicht gerecht, allen Menschen einen finanziell gesicherten Ruhestand in Würde zu garantieren. Die AHV zahlt Vollrenten in der Höhe von 1’105 bis 2’210 Franken pro Monat; die Armutsgrenze liegt laut Bundesamt für Statistik aber bei 2’200 Franken und wird daher in den meisten Fällen durch die Erste Säule nicht erreicht. Über 10 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind denn auch auf sozialhilfeähnliche Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die Altersarmut trifft viele Frauen, die auf Grund von Teilzeitarbeit, tieferer Erwerbseinkommen als die Männer und/oder familienbedingter Erwerbunterbrüche oft nur wenig aus der Zweiten Säule erhalten. Weniger als 20 Prozent der Rentenzahlungen der Zweiten Säule gehen an Frauen. Allgemein ist festzuhalten, dass vor allem die finanziell besser gestellten Rentnerinnen und Rentner von der Zweiten und Dritten Säule profitieren. Die ärmere Hälfte der Menschen im Ruhestand muss dagegen mit maximal 3’000 Franken pro Monat auskommen und bezieht über 90 Prozent dieser bescheidenen Einkommen aus AHV und EL. Zum anderen ist mit dem Ausbruch der Krise an den Finanzmärkten das seit langer Zeit gepredigte Märchen entlarvt worden, die Zweite Säule sei finanziell stabiler als die AHV. Am 20. Juli 2008 berichtete die SonntagsZeitung, die Pensionskassen hätten seit Jahresbeginn 55 Milliarden Franken verloren – etwa 10 Prozent der verwalteten Altersguthaben. Nur einen Monat nach dem Konkurs von Lehman Brothers war in der NZZ (14. Oktober 2008) zu lesen, 40 bis 45 Prozent der privatrechtlichen Pensionskassen befänden sich in Unterdeckung (bei den öffentlichen Pensionskassen sieht es oft nicht besser aus). Je nach Verlauf der Krise ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Staat mit Milliardenbeträgen zur Stützung von Pensionskassen in finanzieller Notlage eingreifen wird. Bundesrat und Versicherungslobby haben damit ihr Hauptargument eingebüsst, um Kürzungen bei der AHV mit dem Verweis auf die scheinbar gesicherten Leistungen der Zweiten Säule zu rechtfertigen.

Patt oder Alternative

Nachdem sowohl die 11. AHV-Revision als auch die AHV-Initiative der Gewerkschaften in Volksabstimmungen gescheitert sind, gibt es bei der AHV eine politische Pattsituation: Der Bundesrat hat Mühe, seine Pläne für weitere Kürzungen – zuvorderst die Erhöhung des Frauenrentenalters – durchzusetzen, aber zugleich bleiben die SP und die Gewerkschaften mit ihren Verbesserungsvorschlägen, wie bescheiden diese auch sein mögen, erfolglos gegen die kombinierte Kampagnenmacht der Behörden und der Versicherungslobby. Bei der Zweiten Säule setzt der Bundesrat inakzeptable Massnahmen als Antwort auf die Krise durch und trifft kaum auf Widerstand. So wurde der Mindestzinssatz auf die Altersguthaben von 2.75 auf 2 Prozent gesenkt (per 1. 1. 2009); bis Ende der 1990er Jahre lag er noch bei 4 Prozent – die Halbierung wird zu massiven Renteneinbussen führen. Und neuerdings dürfen die Pensionskassen bis zu 15 Prozent der verwalteten Vermögen in „strukturierte Produkte“ anlegen – also auch in Hedge Fonds und „Finanzinnovationen“, deren Spekulationsblase mit der gegenwärtigen Krise geplatzt ist (NZZ 4. Dezember 2008). Beide Entscheide wurden von der BVG-Expertenkommission, in der auch die Gewerkschaften vertreten sind, einstimmig (!) gutgeheissen. Es wird somit immer deutlicher, dass nur ein Systemwechsel in der Altersvorsorge die heute düsteren und ungewissen Aussichten für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner – das sind wir alle – wirklich verbessern könnte. Die Grundidee der Volkspension ist von neuem aufzugreifen: Es braucht einen Ausbau der AHV auf existenzsichernde Renten, dann kann die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung getrost auf eine Zweite und eine Dritte Säule verzichten. Mehrheitsfähig ist das kurzfristig in einer Volksabstimmung wohl nicht; es kommt aber darauf an, ein überzeugendes Konzept für die Überwindung des 3-Säulen-Modells zu erarbeiten und ein breites politisches Bündnis für dessen Umsetzung zu schmieden. Zwischen dem Generalstreik von 1918 – mit der Forderung nach einem gesicherten Ruhestand – und der Einführung der AHV sind drei Jahrzehnte mit hartem politischem Kampf um die Altersvorsorge verflossen; für soziale Errungenschaften muss oft lange gekämpft werden – aber vielleicht lohnt sich das letztlich mehr als der Einsatz für kleinere Retuschen an einem insgesamt unsozialen System, den SP und Gewerkschaften sein einigen Jahren weitgehend ohne Erfolg leisten.

Peter Streckeisen ist Oberassistent am Institut für Soziologie der Universität Basel und aktiv bei attac Schweiz.

PS:

Das Buch: Matthieu Leimgruber: Solidarity without the State? Business and the shaping of the Swiss Welfare State, 1890-2000. Cambridge University Press, 2008, 318 S.

 

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Online am 8. Januar 2009

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