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In der Schweiz sind rund eine Million Menschen von Armut betroffen. Ein Bericht über die Situation der direkt Betroffenen.
Wer in einem Haushalt lebt, dessen Einkommen unter der Armutsgrenze liegt, gilt als arm. Für Mai 2007 soll gemäss Bundesamt für Statistik eine nationale Sozialhilfe-Statistik erscheinen. Die Armutsquote hängt wesentlich von der Definition von Armut ab, wofür die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Richtlinien vorgibt. Demnach liegt die Armutsgrenze in der Schweiz bei 2’500 Franken Monatseinkommen für einen Einpersonenhaushalt.
Erschreckende Zahlen
In der Schweiz sind laut Sozialalmanach 2006 der Caritas eine Million Menschen von Armut betroffen. Diese Schätzung stützt sich auf drei Studien, die sich mit der Armut bei Jugendlichen, Erwachsenen und RentnerInnen befassten. Die Resultate ergaben, dass AHV-BezügerInnen am stärksten von Armut betroffen sind. Immer wieder kann beobachtet werden, wie ältere Menschen beim Einkaufen lange hin und her abwägen, was schlussendlich in ihrem Einkaufskorb landen kann. 2003 erzielten 17% der über 64-Jährigen ein Renteneinkommen, das unter der Armutsgrenze liegt. Das sind insgesamt rund 196’600 Menschen. Bei den 19- bis 64-Jährigen liegt die Armutsquote bei rund 13%. Rund 605’000 Personen im erwerbsfähigen Alter sind somit von Armut betroffen. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich 7,4%, sind so genannte "Working Poor". Das heisst mit anderen Worten, dass auch in der Schweiz Menschen trotz Erwerbsarbeit von Armut betroffen sind. Ein Fakt, der nachdenklich machen muss. Genauso wie die Armutszahlen bei Kindern und Jugendlichen: So schätzt das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH), dass 12 bis 15% der Jugendlichen bis 18 Jahre in Armut leben. Dies entspricht einer Zahl von 200’000 bis 250’000 Kindern und Jugendlichen.
Die finanzielle Unterstützung, die Sozialhilfe-EmpfängerInnen erhalten, entspricht der Armutsgrenze nach den SKOS-Richtlinien oder liegt je nach Kanton unter dieser. Ein Fallbeispiel aus Basel Stadt zur Verdeutlichung der Situation: Für eine Einzelperson ohne Kinder und in einem Einzelhaushalt werden maximal 600 Franken netto für Mietzins und Nebenkosten akzeptiert. Hinzu kommen 960 Franken für den Grundbedarf I. Damit müssen sämtliche Lebenskosten (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Schuhe und Bekleidung, Telefonkosten, Internetanschluss, TV- und Radiogebühren, Tram- oder Busabonnement, Kosten für Bewerbungen, Kosten für den Haushalt und Ausgaben für die Körperpflege) bezahlt werden. Die Krankenkasse muss die billigste sein, und es wird nur die obligatorische Grundversicherung übernommen. Dazu kommt, dass 10% der Krankenkassenprämie vom Grundbedarf noch abgezogen werden müssen. Somit übernimmt das Sozialamt nur 90% der kantonalen Durchschnittsprämie.
Schnüffeln erlaubt
Zu den finanziellen kommen weitere krasse Einschnitte im persönlichen Bereich hinzu: Bei der Antragstellung für Sozialhilfebezug muss eine Blankovollmacht zuhanden des Sozialamts unterzeichnet werden. Das Sozialamt wird somit ermächtigt, Auskunft und Akteneinsicht über die betreffende Person zu erhalten, und zwar bei sämtlichen Behörden und Ämtern, aber auch Ärzten, Banken und Versicherungen. Unter anderem wird die Verwandtenunterstützungsmöglichkeit (Direktlinie Eltern) überprüft. Einen Überblick, wo überall konkret nachgefragt und was eruiert wird, haben die betroffenen Sozialhilfe-EmpfängerInnen nicht. Solch eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen ist fragwürdig.
Im Weiteren ist oftmals ein Wohnungswechsel zwingend, da der Mietzins nicht mehr bezahlt werden kann, denn der vom Sozialamt angerechnete Mietzins von 600 Franken (Beispiel Basel, Einzelpersonhaushalt) reicht nicht aus. Aber wie findet man eine Wohnung für 600 Franken netto? Die Mietzinskaution wird nicht übernommen. Die Gelder für die neue Kaution müssen geliehen werden. Oftmals wird von Sozialhilfe-BezügerInnen eine dreimonatige Mietzinskaution verlangt. Dies obwohl das Sozialamt eine Garantie für den Mietzins gibt. D.h. dass ein neuer Mietvertrag unter solchen Umständen noch zusätzliche Ausgaben bedeutet. An Vermögen darf die Sozialhilfe beziehende Einzelperson im Kanton Basel-Stadt bis zu 4’000 Franken besitzen. Die Sozialhilfegelder selber sind aber ein Darlehen! Das wissen Aussenstehende meistens nicht. Bei Erbschaft wird die Erbmasse für eine Tilgung der "Schuld" einbezogen. Je nach Kanton muss die vorher Sozialhilfegelder beziehende Person, wenn sie wieder eine Erwerbsarbeit erhält, nach einer gewissen Erwerbseinkommensgrenze mit Rückzahlungen der bezogenen Sozialhilfegelder an das Sozialamt beginnen. Dazu kommen dann die neuen Steuern.
"Hast du wieder Arbeit?"
Auf die Sozialhilfe-EmpfängerInnen kommt nach der Anmeldung die Phase der Beratung von Seiten der SozialberaterInnen zu. Es wird von Integrations- beziehungsweise Eingliederungsmassnahmen gesprochen, wie zum Beispiel von den Möglichkeiten, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Das klingt ein wenig zynisch, wenn z.B. Menschen Sozialhilfe beantragen müssen, die zuvor Haufen von Bewerbungen geschrieben haben, ohne jeglichen Erfolg. Älter gewordene ArbeitnehmerInnen und junge Erwachsene erhalten wenig Chancen, Behinderte noch weniger. Der reguläre Arbeitsmarkt ist begrenzt und der Mangel an Arbeitsplätzen eine Realität. Die Sendung "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens DRS vom 25. Oktober 2005 hatte als Thema: "Wie sozial sind Schweizer Firmen?". Das Ergebnis war verheerend.
Wenn direkt Betroffene ihrerseits beim Sozialamt konkrete berufsnahe und berufsverwandte Vorschläge für Weiterbildungen oder Vorschläge für Umschulungen machen, dann werden diese weitgehend nicht berücksichtigt. Oft mit der Begründung, dass diese Vorschläge nicht in den Bereich der Eingliederungsmassnahmen fallen und solche Weiterbildungen weder angegangen noch finanziert werden können. Der Wille, selbstständig nach Lösungen zu suchen, welche die eigene Situation verbessern könnten, wird gehemmt. Grundsätzlich sollte doch das Unterstützen von Weiterbildungen und Umschulungen, die sinnvoll sind und effiziente Schritte in Richtung Erwerbstätigkeit verwirklichen helfen können, erste Priorität sein. Es wird zwar angegeben, dass so genannt anerkannte Weiterbildungen nach Abklärungen finanziert werden können, aber Weiterbildungen, die selbstbestimmt und zusätzlich aus der Situation der Antrag stellenden Person heraus Sinn machen, werden zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.
Für die Sozialhilfe-EmpfängerInnen, für die Armutsbetroffenen generell, ist es sehr schwer, einen sozial-kulturellen Anteil an der Gesellschaft zu haben. Vereinsamung und Rückzug sind dann meistens ein Akt der Verzweiflung. Hinzu kommt, dass die ständigen Fragen aus dem Freundes- und Verwandtschaftskreis - "Hast du wieder eine Arbeit?" oder "Ist es wirklich so schwer etwas zu finden?" - dazu führen, dass sich die Sozialhilfe-EmpfängerInnen schämen, in dieser Situation zu stecken und je länger und je mehr ihren Bekannten und FreundInnen aus dem Wege gehen.
Freundschaften zerbrechen daran und sonstige Kontaktmöglichkeiten versickern allmählich. Beziehungen und Familienbande zerbröckeln, Belastungen und Missverständnisse tragen ihren Anteil dazu bei. Viele Menschen werden allmählich krank. Das ist ein schleichender, parallel laufender Vorgang und Krankheitsbilder, vor allem psychischer oder psychosomatischer Prägung, treten gehäuft auf.
Wie wird Mensch arm?
Das Unverständnis für diese Entwicklungen ist in der Gesellschaft enorm und oft wird die Frage aufgeworfen, wie denn jemand zu einer Sozialhilfe beziehenden Person werden kann: Z.B. durch den Verlust der Erwerbsarbeit und durch den aktuellen Mangel an Arbeitsplätzen, durch Scheidung, durch die finanzielle Situation einer allein erziehenden Mutter, durch ein chronisches Krankheitsbild und durch die entsprechenden Abklärungen während der Rekonvaleszenzphase oder die Wartezeit, bis eine IV-Rente zugesprochen wird. Im Zusammenhang mit Sozialhilfe-EmpfängerInnen spricht man oft und gerne in einem Atemzug von Menschen, die eine mangelhafte Ausbildung, Suchtprobleme oder andere Schwierigkeiten haben. Man verschweigt aber, dass auch immer mehr qualifiziertes Fachpersonal, das erwerbslos geworden ist, den Gang zum Sozialamt antreten muss. Auch die Mittelschicht bröckelt langsam auseinander. Genau dies will man aber nicht wahrhaben. Und ein neuer Trend zeichnet sich ab: HochschulabsolventInnen nehmen, während sie eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit suchen, "einfache" Jobs an, die weit unter ihren Fähigkeiten und ihrer Ausbildung liegen. Sie haben keine andere Wahlmöglichkeit und werden gegenüber den weniger qualifizierten Stellensuchenden bevorzugt. So werden die verschiedenen Segmente indirekt gegeneinander ausgespielt.
Enormes Potenzial
Zu bedenken ist: Wenn die Caritas von einer Million Armen spricht, bedeutet dies gleichzeitig ein enormes Potenzial von Fähigkeiten und Arbeitskräften. Monetäre Armut ist nicht synonym mit intellektueller Armut. Jedes Individuum ist einzeln zu betrachten mit all seinen Interessen, Fähigkeiten und Zielsetzungen. Wenn das Leben nicht als ein immer währendes Lernen angesehen wird, wenn alles, was entwickelbar ist, in Schablonen und Kategorien schubladisiert wird, dann wird im gesellschaftlichen Kontext das kreative Vermögen erstickt. Es müssen andere Arbeitsgesellschaftsformen gestaltet und gleichzeitig eine existenzsichernde Gelderzuweisung ohne Zwangsarbeit zugestanden werden. Die Folgen des Neoliberalismus dürfen nicht von den Menschen ausgebadet werden, die vom regulären Arbeitsmarkt ausgegrenzt worden sind.
In diesem Kontext sind die neu kreierten Sozialfirmen und die 1’000-Franken Jobs, das Entwickeln eines Zweiten Arbeitsmarktes erst recht zu kritisieren. Sozialhilfe-EmpfängerInnen werden als billige Arbeitskräfte verwertet. Und durch diese Arbeitseinsätze werden die regulären Lohnansätze untergraben und die Unternehmen dadurch subventioniert.
Nadja Andres und Christoph Ditzler, "Liste 13", Liste gegen Armut und Ausgrenzung, Basel
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